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Fluggastrechte in der Corona-Krise

Sie haben einen Flug gebucht, wollen diesen nun aber nicht mehr antreten oder er wurde sogar von der Airline gestrichen? Das sind Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Wenn die Airline den Flug streicht
Wenn die Airline Ihren Flug streicht, steht Ihnen laut Verbraucherschutz eine Erstattung für den Preis des Flugtickets zu.

Theoretisch steht Ihnen darüber hinaus nach der EU-Flug­gast­rechte­ver­ordnung sogar eine Entschädigung zu. Diese ist jedoch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht 100% sicher. Die EU-Kommis­sion hat am 18. März 2020 in einer „Auslegungs­leit­linie“ erklärt, dass Fluggästen keine Entschädigung zustehen muss, wenn Behörden bestimmte Flüge verbieten oder diese den Personen­verkehr „in einer Weise untersagen, die de facto die Durch­führung des betreffenden Flugs ausschließt“ auch eine Stornierung „aus Gründen des Gesund­heits­schutzes der Besat­zung” kann laut EU-Kommission eine Entschädigung ausschließen. Aber: Die “Auslegungs­leit­linien” sind nicht rechtlich bindend. Im Einzelfall entscheidet ein Gericht.

Mein Flug findet in den kommenden Wochen statt
Viele Airlines bieten für Buchungen in den kommenden Wochen erweiterte Umbuchungsrechte an. Das heißt, Sie können das Flugziel ändern oder das Flugdatum verschieben und müssen dafür keine Umbuchungsgebühren zahlen. Verändert Ihre Auswahl die Gesamtkosten des Fluges, muss der Differenz-Betrag allerdings beglichen werden. Details erfragen Sie am besten bei Ihrer Airline. Die meisten informieren darüber auf ihrer Website.

Darüber hinaus bestehen durch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis Ende April „unver­meid­bare und außergewöhnliche Umstände“. Mit diesem Rechtsbegriff kann bei deutschen Fluggesellschaften eine kostenfreie Stornierung für Flüge in diesem Zeitraum eingefordert werden. Sitzt der Anbieter im Ausland, gilt jedoch die Rechtssprechung des entsprechenden Landes.

Mein Flug findet im Sommer/Herbst statt
Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage, Flüge die erst in einigen Monaten stattfinden außerordentlich zu stornieren. Es gelten daher die normalen Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

Mein Rückflug wurde storniert – was mache ich jetzt?
Wenn Fluggäste stranden, weil ihr Rückflug annulliert wurde, sind die die Airlines in der Pflicht ihre Fluggäste zu betreuen, bis diese wieder nach Hause kommen. Im Zweifelsfall muss die Airline für Ihre Hotelkosten aufkommen, bis ein Rückflug möglich ist.

Wenn Sie als Individualreisender festsitzen, wenden Sie sich bitte umgehend an die deutsche Botschaft vor Ort, um einen Rückflug zu finden.

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Author
Sara Breitner