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Pauschalreise-Storno – So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Wenn die lang ersehnte Urlaubsreise abgesagt wurde, haben Pauschalreisende den Anspruch auf eine Erstattung des Reisepreises und zwar binnen 14 Tagen. Leider kommen viele Reiseveranstalter gerade nicht hinterher, ihrer Zahlungspflicht gerecht zu werden, weil die Branche gerade sehr vielen Stornierungen ausgesetzt ist. Der Kunde hat zwei Möglichkeiten darauf zu reagieren: Mahnen oder Umbuchen.

Umbuchung
Wenn Sie nicht dringend auf eine Auszahlung angewiesen sind und einen Rechtsstreit vermeiden wollen, können Sie dem Reiseanbieter auch eine Umbuchung anbieten. Versuchen Sie den Kundenservice zu erreichen und eine konkrete Umbuchung oder einen Gutschein auszuhandeln. Wichtig: Diese Option ist vollkommen freiwillig. Der Reiseanbieter hat nicht das Recht, einen Gutschein oder eine Umbuchung als Erstattung geltend zu machen, wenn Sie das gar nicht wollen.

Mahnung
Sie als Kunde dürfen Mahnungen aussprechen, wenn ein Dienstleister seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Wenn Sie ihre Auszahlung wollen, schreiben Sie Ihren Anbieter per Post an. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, verschicken Sie dieses als Einschreiben mit Rückschein. Setzen Sie eine vernünftige Frist (mindestens eine Woche) und ermahnen Sie den Anbieter, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden, wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird. Damit das Mahnschreiben rechtsgültig ist und sie im Falle eines Rechtsstreites unterstützt, behalten Sie eine Kopie. Das Schreiben muss deutlich als Mahnung deklariert sein. Es muss alle Daten enthalten, dazu gehört unbedingt der Zahlungsbetrag sowie die Zahlungsfrist. Um einen möglichen Verzug durch ein Gutschein-Angebot auszuschließen, schreiben Sie am besten gleich dazu, dass Sie eine Gutschein-Lösung oder Umbuchung ablehnen.

Rechtsweg
Wenn die Mahnpflicht verstrichen und keine Leistung erfolgt ist, ist der Anbieter in Zahlungsverzug. Dann können Sie sorgenfrei einen Anwalt einschalten und Ihr Recht einklagen. Diesem legen Sie das Mahnschreiben vor. Von hier an kann der Jurist übernehmen. Da die Rechtslage eindeutig und der Beklagte im Verzug ist, fallen ihm auch die anfallenden Anwaltskosten zur Last.

Wichtig: Bevor Sie zum Anwalt gehen, muss eine Mahnung erfolgt und die Frist verstrichen sein.

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Author
Sara Breitner