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Wichtige Gesetzesänderungen zum 01. Oktober 2019

Wie jeden Monat bringt auch der Oktober wieder einige Neuerungen und Gesetzesänderungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Neuer Pflege-TÜV für Pflegeheime in Deutschland

Für die rund 13.000 stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland wird es ab Oktober statt wie bisher Pflegenoten dann ein Qualitätsprüfungssystem geben. Das bedeutet, dass die Qualität von Pflegeheimen nicht mehr mit Noten, sondern dann mit einem Pflege-TÜV bewertet wird. Mit dieser Optimierung soll es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen leichter gemacht werden, eine passende Einrichtung zu finden. Um Sie für jedermann transparent zu machen, sollen die Ergebnisse nach Abschluss der Prüfungen im Internet einsehbar sein. Alle Heime sollen bis Ende 2020 dem Pflege-TÜV unterzogen worden sein.

Änderungen der Gesetze für Ebay-Händler und Käufer

Zum 01. Oktober gibt es auch bei Ebay eine große Neuerung. Hier werden in den nächsten Monaten verstärkt Maßnahmen zum Verbraucherschutz umgesetzt. Diese betrifft besonders Ebay-Plus-Verkäufer. Aber Sie müssen sich auch auf zusätzliche Verpflichtungen einstellen. Künftig müssen Händler die Produktsuche vereinfachen und zusätzliche Merkmale in die Artikelsuche einbinden. Bei Vergehen werden diese dann stärker geahndet, unter anderem mit Suspendierungen von bis zu 30 Tagen, um Mängel zu beseitigen. Aber die Änderungen betrifft auch die Käufer. Ebay bietet ab Herbst den Verkäufern die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Rückerstattungskosten abzuziehen, wenn ein Artikel beschädigt oder bereits genutzt wurde.

ADAC bietet Kfz-Policen für jedermann an

Ab dem 01. Oktober tritt der ADAC mit neuen Kfz-Policen im Versicherungsmarkt an, wie der Automobilclub mitteilte. Es ist das Ziel des Unternehmens, die Nummer eins der Versicherer unter den 20 Millionen Mitgliedern zu werden. Aber auch Nichtmitglieder sollen in den Genuss der Policen kommen. Angeboten werden die Policen in Zusammenarbeit mit der Allianz Versicherung, die angebotenen Leistungen ähneln sich zwar, sollen aber nicht identisch sein.

Onlinezulassung für Fahrzeuge ab dem 01.10.2019

Gute Neuigkeiten gibt es für Fahrzeugkäufer. Ab dem 01. Oktober können Autos und Motorräder auch von zu Hause aus angemeldet werden. Es ist nicht einfach, aber es entfällt die Warterei bei der Zulassungsstelle. Neben einem Internetzugang werden aber auch noch andere Dinge benötigt. “Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig.Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt”, erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS. Die KÜS ist Projektpartner des Bundesverkehrsministeriums bei der Umstellung der Fahrzeugzulassung auf die digitale Variante, der „internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

Überarbeitung der Führerschein-Prüfungsfragen

Angepasst werden wie üblich zum 01. Oktober die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung angepasst. Dabei warten 34 neue Fragen auf die Fahrschüler. Führerscheinerwerber sollten also darauf achten, dass ihre Lernsoftware nach dem 01.10. auf dem neuesten Stand ist.

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Author
Jerry Heiniken