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Wegen Salmonellen ruft Discounter Norma Walnüsse zurück

Wer vor kurzem Walnüsse beim Lebensmittel Discounter Norma gekauft hat, sollte diese keinesfalls verzehren. In neun Bundesländern hat die nutwork Handelsgesellschaft Ardilla Walnüsse über den Discounter Norma verkauft und ruft diese nun wegen einer möglichen Belastung mit Salmonellen zurück.

In einigen Stichproben im Rahmen gängiger Eigenkontrollen wurden die Salmonellen Erreger gefunden, weswegen der Discounter nun sicher geht und die gesamte Charge zurückruft.

Explizit geht es um folgende Chargen Nüsse:
„Ardilla Walnüsse in der Schale 1.000 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.07.2020 und der Losnummer L1921987 sowie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.07.2020 und der Losnummer L1922023.
Das betroffene Produkt wurde in Norma-Filialen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen verkauft. Das Verbraucherportal “Produktwarnung.eu” warnt eindringlich vor dem Verzehr der noch in Schalen befindlichen Walnüsse.


Für Käufer der Nüsse stellt es kein Problem dar, die Produkte in allen Norma-Filialen zurückzugeben und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Dies ist in jedem Falle auch ohne einen gültigen Kassenbon möglich und sollte auch in Anspruch genommen werden, damit die Nüsse aus dem Verkehr gezogen werden.
Andere Produkte des Herstellers nutwork Handelsgesellschaft mbH sind von dem Rückruf nicht betroffen und können bedenkenfrei verzehrt werden.

Die Folgen einer Salmonellen-Infektion können weitreichend sein und haben vor allen Dingen für Kinder und ältere Menschen teils erhebliche Folgen. Die Bakterien können in Folge verschiedene Erkrankungen auslösen. Darunter auch Typhus, Paratyphus und eine Darmentzündung. Eine Erkrankung mit Salmonellen wird in der Regel mit Antibiotika behandelt und verläuft bei ärztlicher Aufsicht meist problemlos.


Die Erkrankung an Salmonellen merkt man in der Regel recht schnell durch Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfälle, Übelkeit und Erbrechen. Auch Fieber ist ein häufiges Begleitsymptom der Infektion.
Eine Salmonellenvergiftung ist in jedem Falle meldepflichtig. Besteht der Verdacht auf eine Infektion sollte sich die betroffene Person umgehend in ärztliche Obhut begeben.

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Author
Jerry Heiniken