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Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli geplant

Trotz der von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow von der Linken beschlossenen Änderungen will die Bundesregierung weiter auf Kontaktbeschränkungen setzen. Und das bis zum 5. Juli. Die Beschränkungen in Thüringen sollen hingegen durch regionale Bestimmungen ersetzt werden.

Kanzleramtschef Helge Braun hat für die Runder der Staatskanzleichefs der Länder in einer Beschlussvorlage des Kanzleramts vorgeschlagen, „in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern“ weiterhin vorzuschreiben und ebenso die „Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen“ beizubehalten. Diese Regelung solle über den 5. Juni hinaus bis zum 5. Juli verlängert werden. Nach ersten Informationen ist bis auf Thüringen wenig Widerstand aus den Ländern zu erwarten.

Allerdings bleiben dafür weitere Punkte, die in der Beschlussvorlage des Kanzleramts enthalten sind, strittig. Diese sollen heute in der Telefonkonferenz zwischen Bund und Ländern diskutiert werden.

Maximal zehn Personen – im Freien und zuhause

„Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen bis 5. Juli mit folgenden neuen Regeln fortgeschrieben“, heißt es demnach in der Beschlussvorlage. Und weiter: „Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestattet werden. Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Das gilt insbesondere für Kinder, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent umgesetzt werden. Veranstaltungen und Versammlungen, für die eigens ein Hygienekonzept umgesetzt wird, sind davon getrennt zu betrachten.“

„Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sind die Hygiene- und Abstandsregeln umzusetzen, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel zu bemessen und für ausreichend Belüftung zu sorgen. Die Zahl der Personen ist ebenfalls auf höchstens zehn oder die Angehörigen zweier Hausstände zu beschränken. Wo die Möglichkeit besteht, sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht.“

Daraus ergibt sich, dass in dem genannten Umfang auch Familientreffen aus zwei Haushalten bis maximal 10 Personen wieder erlaubt sein werden.

Allerdings haben die Länder bereits angemerkt, dass eine konkrete Zahl von Personen, welches sich insgesamt innerhalb sowie außerhalb von privaten Räumen treffen dürfen, regional unterschiedlich gehandhabt werden soll.

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Author
Martin Beier