Kategorien: News

Unversteuerte Einkünfte mit dem Schlafzimmer – Airbnb im Visier

Ist das das Aus für Airbnb in Deutschland? Der Fiskus ermittelt wegen Steuerhinterziehung. Tausende Airbnb-Anbieter könnte es treffen, wenn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seinen Verdacht bestätigt.

Die deutschen Finanzbehörden forderten den Plattform-Betreiber aus Irland dazu auf, die Daten seiner deutschen Anbieter preis zugeben. Anschließend will das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob die Anbieter privater Übernachtungsmöglichkeiten ihre Einkünfte versteuert haben. Die WirtschaftsWoche berichtet, es würden „verschiedene Ermittlungen aufgenommen, um die hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen stehenden Steuer pflichtigen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen“. Den ertappten Steuerprellern drohe “eine Steuernachzahlung für die letzten zehn Jahre zuzüglich sechs Prozent Verzugszins pro Jahr plus Strafbescheid und Ordnungsgeld”.

Auch in den USA ist das Vermittlerportal von privaten Ferienunterkünften in Kritik geraten. Medienberichten zufolge sollen Airbnb Unterkünfte fast 10 Prozent zu den Mieterhöhungen in New York beigetragen haben. In Summe soll das den New Yorker Mietern über 600 Millionen Dollar Mehrkosten verursacht haben. Vier Prozent der Mietobjekte in den begehrtesten und teuersten Stadtvierteln seien durch Airbnb-Angebote besetzt.

In den Europäischen Touristen-Hochburgen Berlin, Mailand, Paris, London zeigen sich vergleichbare Entwicklungen. Berlin, Hamburg, München, Stuttgart und Frankfurt kämpfen ebenfalls mit Wohnraumknappheit und rasant steigenden Mietpreisen. Airbnb steht deshalb immer wieder im Visier. Das Unternehmen macht sich jedoch in keiner Weise belastbar. Airbnb agiert als reine Vermittler-Plattform ohne rechtliche Verpflichtung. Anders sieht es bei den privaten Vermietern aus. Die sind verpflichtet, die gewerbliche Nutzung von Wohnraum zu melden, ggf. genehmigen zu lassen und zu versteuern. Die Hauptstadt Berlin hat erst kürzlich reagiert: Seit 1. Mai dürfen Privatleute ihre Hauptwohnung ohne zeitliche Befristung vermieten, Zweitwohnungen dürfen jedoch maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden. Bedingung ist außerdem, dass der Vermieter keine weitere Wohnungen in Berlin besitzt. Darüberhinaus ist die Vermietung beim Bezirksamt zu melden.

Airbnb selbst dürfte trotz aller Kritik weiterhin stabil den Markt besetzen. Das global agierende Unternehmen, mit vollem Namen “Airbnb Ireland UC” wurde 2008 im kalifornischen Silicon Valley von Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk gegründet und ist weltweit die größte Plattform für die Vermittlung privater Unterkünfte. Mit über 4 Millionen Inseraten und mehr als 80 Millionen Reisenden trägt Airbnb einen geschätzten Gesamtwert von über 30 Milliarden Dollar.

Social
Author
Stephan Heiermann