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Sechsjähriges Mädchen erdrosselt Bruder mit Anschnallgurt

Eine Sechsjährige und ihr einjähriger Bruder befinden sich alleine im Auto. Dann passiert die Tragödie.

Texas (USA): Ein Vater in Houston ließ seine beiden Kinder fast zwei Stunden alleine im Auto zurück, um einkaufen zu gehen. Als er wiederkam, begrüßte ihn das Mädchen weinend, weil sie dringend auf die Toilette musste und etwas Schlimmes getan hätte. Auf der Rückbank saß der kleine Bruder, den Gurt um den Hals gewickelt, erdrosselt. Alle Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos. Der Junge war tot.

Vernachlässigung der Führsorgepflicht
In Folge des tragischen Unfalls steht der Vater nun wegen Vernachlässigung seiner Führsorgepflicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft schrieb im Gutachten, er habe seinen Sohn “einem unangemessenen Risiko für eine Verletzung” ausgesetzt. Aus den Aufzeichnungen von Überwachungskameras geht hervor, dass er das sechsjährige Mädchen und ihren einjährigen Bruder eine Stunde und 40 Minuten alleine im Auto sich selbst überlassen hatte. Medienberichten zufolge habe der Vater die Klimaanlage angelassen und die Kinder mit ein paar Snacks, Getränken und einem Film beschäftigt halten wollen. Der 26-jährige Vater behauptete, er habe durch das Schaufenster immer mal wieder geprüft, ob es den Kindern noch gut gehe. Die Überwachungskameras belegen das nicht.

Sie wollte, dass er aufhört zu schreien
Gegenüber der Polizei schilderte das Mädchen, dass sie zunächst mit ihrem Bruder gespielt habe. Als sie dazu keine Lust mehr hatte, fing dieser an zu schreien. Das habe sie wütend gemacht, deswegen wickelte sie den Gurt um den Hals ihres Bruders. Als der in Ohnmacht fiel, habe sie gedacht, er würde schlafen. Ihren Irrtum bemerkte sie erst, als es schon zu spät war.
Die Polizei in Houston erklärte gegenüber amerikanischen Medien, dass sie aufgrund ihres Alters nicht angeklagt wird.

Wie lange darf man Kinder alleine lassen?
Im deutschen Recht gibt es keine einheitliche Antwort dafür. Der Gesetzgeber formuliert die Regeln zur Elterlichen Führsorge unkonkret, weil Kinder sich unterschiedlich entwickeln und dies immer individuell abgeschätzt werden muss. Es heißt im BGB § 1626 „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln.“ Das Staatsinstitut für Frühpädagogik verweist zu Stiftung Warentest auf seiner Website. Als Faustregel heißt es dort, dass Kinder ab dem 4. Lebensjahr unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung bis zu 30 Minuten alleine zuhause oder „auf einem sicheren Gelände“ bleiben können.

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Author
Sara Breitner