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Schneewanderer drohen Rettern mit Klage

Den Bergrettern wird dieser besondere Einsatz noch lange in Erinnerung bleiben. Zwei Schneeschuh-Wanderer sind von der Bergrettung Tannheim aus einer misslichen Lage befreit worden. Nun drohen diese den Rettern mit einer Klage, wie eine örtliche Zeitung berichtet.

Am 3. Februar diesen Jahres waren die beiden Wintersportler trotz Lawinenwarnstufe drei (erhebliche Gefahr) zu einer Wanderung in Zöblen aufgebrochen. Da sich die Männer dabei verirrten, mussten sie gerettet werden.

Nun kam es zwei Monate nach diesem glücklichen und erfolgreichen Einsatz zum Entsetzen der Bergrettung Tannheim zu einem unerwarteten Nachspiel. Einer der beiden Schneeschuh-Wanderer ist Anwalt und will, zusammen mit seinem Partner, die Retter verklagen. Als Begründung wird angegeben, dass diese angeblich zu viele Rettungskräfte eingesetzt hätten. Nach Meinung der Wanderer hätten für den Einsatz zwei Retter mit einer Lampe gereicht, um sie zu finden. Laut den Wanderern ist die Rechnung mit 2.261 Euro viel zu hoch. Von den Rettern fordern sie nun diese Summe ein.

In dem offiziellen Schreiben, welches die Kanzlei aus Augsburg verfasst hat, heißt es: “Vorab darf ich Ihnen mitteilen, dass ich es bedauerlich finde, dass hier offensichtlich bewusst überhöhte Kosten für Einsätze bei Touristen angesetzt werden und die Gleichbehandlung mit der Abrechnung bei Einsätzen bei Nicht-Touristen nicht gewährleistet ist.“

Verständlicherweise sorgt dieser Brief für Unmut und Kopfschütteln bei der Bergrettung. “Sich erst retten lassen und die Kosten dann auf eine dermaßen unsympathische Weise abzulehnen, dafür habe ich genau null Verständnis“, sagte Bergrettungs-Landesleiter Hermann Spiegl. In ihrer Stellungnahme werfen die Retter den Wintersportlern im Gegenzug vor, sich nicht an die Anweisungen und Bedingungen der Retter gehalten zu haben. “Die Bergrettung Tannheim bestimmt selbst, mit wie viel Einsatzkräften sie ausrückt! Dies obliegt der jahrelangen Erfahrung der Einsatzleitung und nicht den Personen, die zu retten sind!“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter erklären die Bergretter: “Die vollkommen durchnässten und stark unterkühlten Personen wurden vom Suchtrupp mit warmen Getränken und neuen, trockenen Anoraks und Handschuhen der Bergrettung Tannheim versorgt und zum Shuttledienst im Bereich Zugspitzblick gebracht.“

Um Gegenzug berufen sich die beiden Geretteten auf das sogenannte Konsumentenschutzgesetz und die damit verbundene Möglichkeit eines Rücktrittsrechts. Daher bittet der Anwalt in dem Schreiben um einen „Nachweis der Erfüllung sämtlicher Informationspflichten nach dem Konsumentenschutzgesetz“. Er sei durchaus bereit, für den Einsatz zu zahlen, allerdings sind im die 2.261 Euro dafür viel zu hoch. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Parteien doch noch irgendwie einigen können.

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Author
Jerry Heiniken