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Schleswig-Holstein öffnet Grenzen für Touristen

Das dürfte die Sylt-Urlauber freuen. Schleswig-Holstein hebt im Zuge der Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum 18. Mai das Einreiseverbot für Touristen wieder auf. Der Ministerpräsident des Landes, Daniel Günther von der CDU, sagte dazu: “Es ist an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen und den Weg Schleswig-Holsteins zu gestalten“. Das Betretungsverbot der Inseln und der Halligen wird damit auch aufgehoben.

Seit Mitte März war der Tourismus in Schleswig-Holstein praktisch auf null heruntergefahren worden. Zweitwohnungsbesitzer und auch Dauercamper könne bereits seit diesem Montag wieder in das nördlichste Bundesland kommen.

Unter strengen Auflagen dürfen dann am 18. Mai auch Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants wieder ihre Türen öffnen. Dabei sollen im Land keine Kapazitätsgrenzen gelten. Vorgeschrieben ist aber, dass die Gastronomie die Abstandsregeln einzuhalten hat und um 22 Uhr schließen muss. Und auch diese Aktivitäten sind dann wieder erlaubt:

– der Gang in Fitnessstudios und weiterer Indoor-Sport ist dann wieder möglich.
– „Veranstaltungen mit Sitzcharakter“ sollen zudem für bis zu 50 Personen im Land erlaubt sein. Hierfür müsse nach Aussagen von Günther sichergestellt sein, „wer da ist, wer sitzt auf seinem Platz“.
– Die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen ist hiermit wieder erlaubt.

Günther rechnet mit steigenden Infektionszahlen

“Wir kommen jetzt in eine neue Phase”, sagte Günther. “Es ist für uns nicht an der Zeit, unvernünftig zu sein”. Es ist daher umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Im Zuge der Lockerungen sei mit einer steigenden Zahl an Infektionen mit dem Coronavirus zu rechnen. “Das wird Realität sein.” „Mit Augenmaß“ gehe deshalb die Regierung vor. Dabei werden auch berücksichtigt, dass medizinische Kapazitäten in ausreichendem Maße vorhanden sind.

Im nördlichsten Bundesland werden bereits zum Samstag die Kontaktregeln gelockert. Somit ist es dann Mitgliedern von zwei verschiedenen Haushalten möglich, sich zu treffen. Vorerst ist diese Regelung bis auf den 5. Juni begrenzt, so Günther.

Auch die Kinderbetreuung im Land werde in mehreren Stufen wieder hochgefahren. Gruppen bis zu zehn Kinder sind dann ab dem 18. Mai in Kitas wieder möglich. Das entspricht einer Auslastung von 30 Prozent. In den eingeschränkten Regelverkehr gehen dann die Einrichtungen ab dem 1. Juni über. Somit sollen alle Kinder in eingeschränktem Maße wieder betreut werden.

Im Land gilt seit dem 16. März ein grundsätzliches Betreuungsverbot. Lediglich eine Notbetreuung hat daher in den Kindertagesstätten und den Krippen stattgefunden.

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Alexander Grünstedt