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Pauschalreisende sollen Gutscheine zurückgeben können

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen diejenigen, die bereits einen Gutschein für eine durch die Corona-Krise geplatzte Pauschalreise akzeptiert haben, diesen zurückgeben können. Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf beschlossen und soll nun im Bundestag diskutiert werden.

Eckpunkte dieser neuen Regelung wurden bereits in der vergangenen Woche im Kabinett beschlossen, das Justizministerium hat dies nun im Detail ausgearbeitet. Pauschalreisende sollen demnach ihr Geld zurückverlangen dürfen, wenn wegen der Coronavirus-Pandemie der Urlaub ausfällt. Die bislang geplante Gutscheinpflicht zur Vermeidung von Insolvenzen wird es so nun nicht mehr geben. Allerdings steht es den Verbrauchern frei, einen Gutschein zu wählen. Der Wert ist selbst dann vom Staat abgesichert, wenn der Anbieter Pleite geht.

Einschränkend ist festgelegt worden, dass bei Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Krise nicht stattfinden, Kunden von ihrem Reiseanbieter einen Gutschein für eine spätere Reise angeboten bekommen sollen. Gültig sind diese dann bis Ende des nächsten Jahres. Die Reisewirtschaft schätzt in einem internen Papier vom Ende April, dass Vorauszahlungen für Reisen, die vor dem 8. März gebucht und bis Ende 2020 stattfinden sollten, von gut 6 Milliarden Euro geleistet wurden.

Aida Cruises wird keine Touren bis Ende Juli anbieten

Die Rostocker Reederei Aida Cruises wird bis zum 31 Juli keine ihrer 14 Kreuzfahrtschiffe auf See schicken. Wie das Unternehmen mitteilte, sei in vielen von Aida angelaufenen Zielen noch Regelungen für den Empfang von internationalen Touristen im Abstimmungsprozess. Ungeklärt sind die konkreten Bedingungen für einen Start nach dem Ende der Krise. Für eine notwendige Planungssicherheit der Gäste für ihren Urlaub müssen die seit Mitte März bestehenden Unterbrechungen der Reisen bei Ende Juli ausgedehnt werden. „Der Schutz der Gesundheit von Gästen und Besatzungsmitgliedern hat jederzeit höchste Priorität“, sagte ein Aida-Sprecher. Derzeit stehe das Unternehmen in einer engen Abstimmung mit den Behörden auf nationaler und internationaler Ebene, ebenso mit den Gesundheitsorganisationen.

Für diejenigen Gäste, die später ihre Reise antreten wollen, werde die geleistete Anzahlung als Guthaben zurückgelegt. Als Bonus gibt es noch einen zehnprozentigen Aufschlag hinzu. Bei einer Buchung bis Ende 2021 könne dann diese Guthaben eingesetzt werden. Umgekehrt werde den Gästen, die dieses Angebot nicht annehmen wollen, der Reisepreis in Höhe der Anzahlung auf Wunsch erstattet.
Aida werden auch einen Liquiditätsvorschuss an den Reisebürovertrieb zahlen, um diesen zu unterstützen. Dieser beträgt zehn Prozent des Guthabens und wird dann an die Vertriebspartner ausgezahlt, wenn das Reiseguthaben von Aida für den gemeinsamen Kunden angelegt wurde.

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Alexander Grünstedt