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Mineralöl in Babymilch: Rossmann zieht Produkt der Eigenmarke aus dem Verkehr

In Babymilch wurden Mineralölanteile nachgewiesen. „Rossmann“ hat den Verkauf einer Charge der Eigenmarke „Babydream“ deshalb gestoppt. Auch andere Produkte von Markenherstellern sind betroffen.

Die Drogeriekette „Rossmann“ zieht eine Charge der Säuglingsmilch „Babydream Kinderdrink“ aus dem Verkehr. Das Unternehmen versicherte den Verbraucherschützern von “foodwatch”, dass Kunden die Produkte der Charge 1466876 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.2020 in den Filialen „ganz einfach“ zurückgeben können. Der Verkauf wurde gestoppt.

Zuvor hatte „foodwatch“ Laborbefunde veröffentlicht, die eine Belastung mit aromatischen Mineralölen (MOAH) in der Säuglingsnahrung nachweisen. Neben „Baybdream“ wurden auch anderen Babymilch-Marken diese Verunreinigungen nachgewiesen. „foofwatch“ forderte „Nestlé“, „Humana“ und „Novalac“ dazu auf, die betroffenen Produkte zurückzurufen. Geschehe dies nicht, müsse eine behördliche Anordnung folgen.

Auch mit der Reaktion von „Rossmann“ ist „foodwatch“ nur bedingt zufrieden. Die Verbraucherschützer behaupten, dass die Drogeriekette schon länger von diesen Befunden wusste, jedoch keine Anstalten machte, seine Kunden zu warnen.

„foodwatch“-Geschäftsführer Martin Rücker sieht hier politischen Handlungsbedarf. Seiner Meinung nach seien die gesetzlichen Vorgaben bezüglich MOAH in Babymilch nicht ausreichend. Der Fall beweise, dass die Hersteller ohne politischen Druck nicht reagieren würden. Denn offensichtlich reiche nicht einmal ein amtlicher Laborbefund bei Babymilch, dass die Produkte unverzüglich aus dem Regal geräumt und die Kunden gewarnt würden.

Laut Rücker lagen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) „bereits Anfang Dezember erste Ergebnisse staatlicher Analysen von Babymilch vor. “Julia Klöckner verschwieg konkrete amtliche Untersuchungsergebnisse und unterließ eine Warnung an Eltern vor gesundheitsgefährdenden Babyprodukten. Stattdessen verlautbarte ihr Ministerium die angeblich unbedenklichen Eigenkontrollergebnisse von Nestlé”, unterstellt der „foodwatch“-Repräsentant.

Auch das Verbraucherschutz-Magazin „ÖKO-TEST“ kritisiert MOAH in Säuglingsnahrung seit Langem. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA stufte MOAH als potenziell krebserregend und erbgutverändernd ein. Daher seien Spuren in Lebensmitteln zu vermeiden. Diese Einschätzung teilt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und empfiehlt, dass „kein nachweisbarer Übergang von MOAH auf Lebensmittel stattfinden“ sollte.

Das zuständige BMELV berät seit geraumer Zeit über eine Druckfarben- als auch eine Mineralölverordnung. Die Beratungen haben bislang jedoch nicht zu einem Gesetzesentwurf bezüglich MOAH geführt. Auch auf europäischer Ebene befindet sich ein entsprechendes Regelwerk noch in der Planungsphase.

MOAH werden immer wieder in Lebensmitteln nachgewiesen. Sie gelangen häufig durch Verpackungsmaterialien oder Farben mit Mineralölbestandteilen in das Produkt. Manchmal findet auch eine produktionsbedingte Verunreinigung durch Maschinenöle statt.

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Jerry Heiniken