Kategorien: News

Millionen Führerscheine werden bald ungültig – Diese Fristen müssen sie beachten

In den kommenden Jahren werden 43 Millionen Führerscheine Ihre Gültigkeit verlieren. Hier erfahren Sie, für welche Dokumente dies gilt und bis wann Sie diese tauschen müssen.

43 Millionen Deutsche müssen in den kommenden Jahren ihre Führerscheine erneuern, da sonst Bußgelder drohen. Die neuen Führerscheine sollen in einer zentralen Datenbank erfasst werden, so der ADAC. Dies soll künftig Missbrauch verhindern. Die “Neue Westfälische” hat als erste darüber berichtet.

43 Millionen Deutsche müssen in den kommenden Jahren Führerschein umtauschen

Diese Neuerungen betreffen 15 Millionen Papierführerscheine, welche bis zum Ende des Jahres 1998 ausgestellt wurden, sowie die neueren Scheckkartenführerscheine. Dort betrifft es in erster Linie diejenigen, deren aktueller Führerschein bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Alle später ausgestellten Dokumente behalten vorerst ihre Gültigkeit. Sie sind europaweit einheitlich und haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

In den kommenden Jahren müssen demnach alle anderen Scheine bei den Behörden neu beantragt und umgetauscht werden. Diese dann ebenfalls einheitlichen Führerscheine sind künftig ebenfalls nur noch 15 Jahre gültig. Es besteht aber kein Grund zur Angst, dass der “Lappen” nicht mehr lebenslang gültig ist. Es werden keine neuen Prüfungen oder ärztlichen Untersuchungen fällig, wie die Zeitung berichtet.

Umtauschzeiten für Führerscheine werden nach Geburts- und Ausstellungsjahr unterteilt

Der Umtausch wird aber aus Rücksicht auf die Kunden und Behörden nicht bei allen 43 Millionen Menschen gleichzeitig erfolgen. Es wird eine Unterteilung der Papierführerscheine nach Geburtsjahr geben.

Folgendermaßen soll der Umtausch dann erfolgen:

– vor 1953 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2033
– zwischen 1953 und 1958 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2021
– zwischen 1959 und 1964 geboren: Umtausch bis 2022
– zwischen 1965 und 1970 geboren: Umtausch bis 2023
– Wer ab 1971 geboren ist, sollte den neuen Führerschein bis 2024 besitzen.

Für die Scheckkartenführerscheine wird der Umtausch nach Ausstellungsjahr unterteilt:

– ausgestellt von 1999 bis 2001: Scheine müssen bis Januar 2026 umgetauscht sein
– 2002 und 2003: bis Januar 2027
– 2004 und 2005: bis Januar 2028
– 2006 und 2007: bis Januar 2029
– 2008 und 2009: bis Januar 2030
– 2010 und 2011: bis Januar 2031
– 2012 und 2013: bis Januar 2032

Der Bundesrat soll nach Angaben der “Neue Westfälische” am Freitag darüber entscheiden, ob der Fristplan so eingehalten werden kann. Ebenfalls soll geprüft werden, ob sich damit die Wartezeit bei den Behörden wirklich verringern lässt.

Social
Author
Jerry Heiniken