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Jäger erschießt Rentnerin – Anwalt will Freispruch

Eine 86-jährige Rentnerin aus Dalberg wurde in ihrem eigenen Garten von hinten erschossen. Der Anwalt des Schützen plädiert auf Freispruch, denn das Geschehene sei ein tragischer Unfall.

Der Fall, der heute vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verhandelt wird, wirft eine Debatte um das Jagd- und Waffenrecht auf: Ein 60-jähriger Jäger schießt – mutmaßlich aus Versehen – auf die Terrasse einer Rentnerin in Dalberg (Rheinland-Pfalz). Er trifft die 86-jährige Frau in den Rücken. Der Schuss geht durch. Das Geschoss tritt aus dem Bauch wieder aus und das Opfer verblutet.

Der tragische Vorfall liegt bereits über ein halbes Jahr in der Vergangenheit, wird jedoch heute erst verhandelt. Der erfahrene Schütze steht wegen Anklage auf Fahrlässige Tötung vor Gericht. Sein Anwalt sieht einen tragischen Unfall und plädiert auf Freispruch. Der Staatsanwalt betont, dass der Beschuldigte in die falsche Richtung geschossen habe: Er hätte hangaufwärts auf Wildschweine in 10 Meter Entfernung schießen sollen. Stattdessen ging der Schuss nach unten in Richtung des Hauses der Verstorbenen.

Der tödliche Schuss fiel am 18. November 2018. An jenem Tag hatten sich fast zwei Dutzend Jäger zu einer Drückjagd auf Wildschweine in der Region versammelt. Bei diesem Sport positionieren sich die Jäger in einem Hinterhalt. Ein Treiber scheucht das Wild dann langsam in Richtung der Schützen. Dort können die Jäger sicher und aus nächster Nähe auf die erschöpften Tiere schießen. Alle Beteiligten haben genaue Anweisungen, wo sie sich positionieren und in welche Richtung sie schießen dürfen. Der Angeklagte war oberhalb des Hauses der Getöteten positioniert worden. Von dort aus hätte er hangaufwärts schießen sollen. Eigentlich hätte dann nie eine Gefahr für die Rentnerin bestanden. Doch laut Anwalt rutschte der Schütze aus, während er hangaufwärts zielte. Dabei fiel mindestens einer von sechs Schüssen aus seiner halbautomatischen Waffe in die falsche Richtung, traf die Rentnerin und tötete sie.

Das Todesopfer war eine Witwe, sie hinterlässt sieben Kinder und 15 Enkel. Ihre 50-jährige Tochter tritt als Nebenklägerin auf. Sie sei nicht nachtragend, erklärte sie der Presse, doch sie wolle die Wahrheit wissen. Auch der Richter zeigt sich verständnisvoll. Das Verfahren können die Verstorbene nicht wieder lebendig machen. Aber es müsse geklärt werden, inwieweit das Geschehen strafrechtlich relevant sei.

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Sara Breitner