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Gericht verbietet Blitzen durch private Firmen

Dieses Urteil hat es in sich. Einem Gerichtsbeschluss zufolge dürfen Städte und Gemeinden in Deutschland keine Geschwindigkeitsmessungen mit Blitzern im Straßenverkehr auf private Firmen übertragen werden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main ist eine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig. Das geht aus der einer Grundsatzentscheidung, die am Dienstag gefällt wurden, hervor.

Bußgeldbescheide dürfen somit nicht auf einer solchen Grundlage erlassen werden. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Dennoch will sich das Gericht als nächstes mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung beim Thema Falschparken beschäftigen.

Ein geblitzter Autofahrer wehrte sich gegen das Blitzer-Knöllchen

In dem aktuellen Fall und der daraus gefällten Entscheidung ging es um einen Vorgang aus dem Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Die Gemeinde Freigericht hatte dort wiederholt die Angestellten einer privaten GmbH auf Leiharbeitsbasis mit der „Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeinen Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten“ beauftragt. Die Kommune betonte ausdrücklich, dass dies in enger Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden erfolgt sei. In erster Instanz bekam der Anfang 2018 geblitzte Autofahrer Recht, nachdem er sich gegen den Bescheid gewehrt hatte. Vom Amtsgericht in Gelnhausen ist er damals freigesprochen worden. Um diese Sache grundsätzlich zu klären, legte die Staatsanwaltschaft in Hanau Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein.

Interessant dürfte die Entscheidung für viele derart überführte Raser sein. Derzeit gehen Verkehrsrechtsexperten davon aus, dass diese für den Einzelfall ausgeführte Begründung durchaus bundesweite Gültigkeit hat. Auch in Bayern, Hessen, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und auch in Nordrhein-Westfalen werden von privaten Dienstleistern Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt oder unterstützt. Die derart entstandenen Bußgelder sind somit in der Konsequenz durchaus anfechtbar. Für Laien sind zudem staatliche von privaten Blitzanlagen äußerlich kaum zu unterscheiden.

Ohne Akteneinsicht läuft nichts

Erst durch eine Einsicht in die Akten wird feststellbar, wer geblitzt hat. Meist wird dies durch einen Anwalt vorgenommen. Es steht aber auch betroffenen Personen zu, Einsicht in den Vorgang zu bekommen. Fahrer, die dem Vorwurf des Rasens ausgesetzt sind, sollten sich genau überlegen, ob sie einen Anwalt einschalten. Es müssen erhebliche Kosten vorfinanziert werden und auch das Bußgeld und das Honorar für den Anwalt bezahlt werden, wenn der Fall verloren geht. Droht dem wegen zu schnellen Fahrens erwischten Autofahrer der Entzug des Führerscheins, so ist eine genaue Überprüfung des Vorgangs mittels Anwalt durchaus sinnvoll.

Daher bleibt nur die Erkenntnis, dass das beste Mittel, ein Bußgeld, Fahrverbot und Punkte zu vermeiden, immer noch das ist, sich an die erlaubten Geschwindigkeiten zu halten.

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Author
Jerry Heiniken