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Facebook will wieder Gesichter erkennen- die Zustimmung fehlt noch

In Zukunft können Eltern auf Facebook über Informationen Ihrer Kinder mitbestimmen. Facebook erfüllt damit eine weitere EU-Datenschutzregelung. Das bedeutet auch, dass die umstrittene Gesichtserkennung wieder in Europa eingeführt wird.

Ab dem 25. Mai dieses Jahres soll zusammen mit Maßnahmen der EU-Datenschutzverordnung die Gesichtserkennungsfunktion bei Facebook in Europa wieder aktiviert werden. Im Sommer 2011 führte der Konzern diese Funktion ein und stieß dabei auf vehementen Widerstand bei den europäischen Datenschützern. Die Gesichtserkennung, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden, wurde in Folge im Herbst 2012 gestoppt. Facebook musste die erzeugten Daten löschen.

Doch mit der neuen Datenschutzverordnung in der EU kann die Gesichtserkennung mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer wieder eingeschaltet werden. Facebook betont, dass diese Funktion für den Nutzer sehr vorteilhaft sei. So wird man benachrichtigt, wenn ein Foto von jemand anderen ohne Zustimmung des Abgebildeten bei Facebook hochgeladen wurde.

Zunächst soll diese Funktion nur auf der Facebook-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Instagram und WhatsApp bleiben außen vor. Minderjährige Nutzer können grundsätzlich diese Funktion nicht verwenden.

Um Kinder unter 16 Jahren zu schützen, haben Eltern die Möglichkeit Informationen über politische Ansichten oder Religionszugehörigkeit der Teenager zu unterbinden. Auch personalisierte Werbung und Daten über Geschlecht der interessierten Personen können von den Erziehungsberechtigten reguliert werden.

Das Mindestalter für Facebook-Nutzer bleibt jedoch bei 13 Jahren. Laut des Online-Netzwerks, schreibe die Datenschutzverordnung nicht vor das Alter der Nutzer zu überprüfen.
Der Konzern gibt an „angemessene“ Anstrengungen zu unternehmen die entscheidende Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Funktionieren soll dies folgendermaßen: der Jugendliche kann bei Facebook nach seinen Eltern suchen und somit kann das Netzwerk eine Anfrage zur Bestätigung der Profil- Einstellungen bestätigt werden. Oder der Teenager gibt die E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten an.

Damit sieht der Konzern seine Verpflichtungen zu Genüge erfüllt. Sollte Facebook Hinweise darauf erhalten, dass ein Nutzer unter 13 Jahre alt ist, kann der Konzern den Altersnachweis einfordern. Zusätzlich will der Soziale Medien-Anbieter eine Seite mit Datenschutzinformationen speziell für Teenager einrichten.

Facebook will in Zukunft ausdrücklich beim Nutzer anfragen, ob dieser in seinem Profil weiterhin Angaben zu Beziehungsstatus, politischen Ansichten und Religionszugehörigkeit machen möchte.
Der Konzern steht gerade im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses aufgrund des Datenskandals, bei welchem über 80 Millionen Nutzer persönliche Informationen von Cambridge Analytica abgezapft wurden.

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Alexander Grünstedt