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Facebook darf Apps in Deutschland nicht mehr anbieten

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht in München nun geurteilt, dass die Apps aus dem Facebook-Konzern – Facebook, Facebook Messenger, WhatsApp und Instagram in ihrer jetzigen Form in Deutschland nicht weiter betreiben werden dürfen. Der Grund dafür sind angebliche Patentverletzungen, wie es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil dazu heißt.

Das Urteil ist zunächst einmal wie ein Paukenschlag zu werten. Am Freitag hat das Landgericht München I das “Anbieten und Inverkehrbringen” der betroffenen Apps in Deutschland gerichtlich verboten. Weil es in den besagten Apps eigene Patente verletzt sieht, hatte das kanadische Unternehmen Blackberry gegen den Internetkonzern aus Kalifornien geklagt. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ handelt es sich um kleinere technische Funktionen, welche allerdings nicht von entscheidender Bedeutung für die Nutzung der Dienste sowie der Software sind.

Gegenüber der Zeitung sagte eine Sprecherin des Landgerichts: “Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen.”

Vier Patente von Blackberry im Focus der Klage gegen Facebook

Ganz konkret sind es vier Patentem, die von Blackberry beanstandet werden, da diese teils in all den Apps, aber auch in nur von Facebook entwickelten Apps enthalten sind. Blackberry und Facebook stritten vor Gericht über technische Details in der Software. Nach Informationen der SZ ging es “etwa darum, ob WhatsApp beim Verschicken der gesamten Historie eines Chats – also des Verlaufs – per Mail an Dritte eine Technik nutzt, auf die Blackberry ein Patent hält.”

Berufung von Facebook angekündigt

Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, aber aus Kreisen von Facebook war schon am Freitag zu hören, dass man gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen werde. Wie in vergleichbaren Fällen auch, muss Blackberry eine Sicherheitsleistung in Form eines Geldbetrages hinterlegen. Somit kann das Verbot von Facebook, Facebook Messenger, WhatsApp und Instagram auch tatsächlich umgesetzt werden. Weiter hieß es, dass das Urteil somit „vorläufig vollstreckbar“ sei.

Es erscheint aber unwahrscheinlich, dass die von mehreren Millionen Deutschen genutzten Apps tatsächlich verboten werden. Es ist davon auszugehen, dass Facebook eher innerhalb der Apps die Funktionen deaktivieren oder anpassen wird, damit in Deutschland alle Apps weiter angeboten werden können.

Es ist aber davon auszugehen, dass der Streit zwischen den beiden Firmen auch in der Zukunft vor Gericht ausgetragen wird.

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Author
Jerry Heiniken