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EU-Innenkommissar Avramopoulos fordert geschlossene Zustimmung zum Migrationspakt

„Wer den Migrationspakt ablehnt, hat ihn nicht ausreichend studiert“, sagt der EU-Kommissar. „Irrerührung“ behauptet Jurist Reinhard Merkel.

Am 10. Dezember soll der UN-Migrationspakt in Marrakesch unterzeichnet werden. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos ruft zur Geschlossenheit innerhalb der EU auf. Doch der Pakt zur Regulierung einer “einer sicheren und geordneten Migration“ erhitzt die Gemüter. Der deutsche Jurist Reinhard Merkel sprach gar von „Irreführung“.

„nicht rechtlich bindend“
Avramopoulos sagte “Ich verstehe die Ablehnung des UNO-Migrationspaktes nicht, weil das Dokument nicht rechtlich bindend ist und niemandem etwas aufgedrängt wird” und forderte zu Geschlossenheit auf. “Wenn die Europäische Union bei der Verabschiedung des Migrationspaktes in Marrakesch nicht mit einer Stimme spricht, werden wir unsere Partner in Afrika enttäuschen und entmutigen. Zugleich macht es die EU schwächer und angreifbarer, wenn wir in der Migrationsfrage gespalten sind.” Beides würde auf die Migrationskontrolle “ganz sicher einen schädlichen Einfluss haben.” so der EU-Kommissar. Österreich, Ungarn, Polen, Bulgarien, Tschechien und die Slowakei wollen den Pakt nicht mittragen.

„Sogwirkung“
Die Bundesregierung steht dem Pakt grundsätzlich mit Zustimmung gegenüber, hat jedoch einen Antrag verabschiedet, der sicherstellen soll, dass deutsches Recht über den Regeln des Pakts bestehen bleibt. Der emeritierte Hamburger Rechtsprofessor Reinhard Merkel unterstellt der Bundesregierung im Interview mit dem DLF „Irreführung“. Der Pakt lege Migrationsziele fest, „wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar wirklich rechtlich verbindlich.“ erklärt der Jurist. Seiner Meinung nach werde der Pakt „eine gewisse Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, so Merkel.

„böswillig“
Befürworter des Pakts wie der Hauptstadt-Journalist Guido Bohsem behaupten das Gegenteil. „der Pakt hat das Ziel, die Lage für Migranten in Durchgangsstaaten und Zielstaaten zu verbessern.“ so Bohsem. Es ginge dabei um Grundrechte auf „Essen, Unterkunft oder medizinische Versorgung“. Da dies in Industriestaaten wie Deutschland bereits gegeben sei, würden die Forderungen vor allem Staaten betreffen, die für Migranten bisher wenig attraktiv sind. Bohsem reklamiert: „Der Pakt soll also Migration verringern und nicht etwa die Tore der Industrieländer öffnen. Anderes zu behaupten, ist böswillig.“

„Wer in Duisburg wohnt oder Berlin-Neukölln, hat auch Rechte.“
Der Göttinger Völkerrechtler Frank Schorkopf sieht die Rechte der EU-Bürger vernachlässigt. Aus dem Pakt könnten sich weitreichende Pflichten entwickeln, wie „Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen.“ erklärt Schorkopf im SPIEGEL-Interview und gibt zu bedenken: „Ständig werden, zu Recht, die Menschenrechte der Migranten betont. Daraus werden Handlungsverpflichtungen für die Staaten abgeleitet, ohne zu sehen, dass hinter diesen auch deren Bürger stehen, mit eigenen Menschenrechten. Wer in Duisburg wohnt oder Berlin-Neukölln, hat auch Rechte.“ Die Menschen in Deutschland müssten mit den Konsequenzen der Migration leben. Deshalb sollten deren Ängste auch Gewicht haben, so der Völkerrechtler.

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Sara Breitner