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Entlassung gegen Kaution: Puigdemont kommt frei

Es ist soweit. Der ehemals katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont wurde mit sofortiger Wirkung freigelassen. Eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro wurde für den 55-Jährigen bereits hinterlegt.

In einem Twitter meldete sich der Katalane bei seinen Anhängern mit den Worten: “Man muss mit Hoffnung und Optimismus in die Zukunft blicken. Wir haben das Recht zu verhindern, dass man uns unsere Zukunft stiehlt. Wir müssen unsere Position beibehalten und niemals zurückweichen”. Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein ordnete diesen Freitag die sofortige Freilassung des Ex-Regionalpräsidenten aus dem Gewahrsam an. Nach zehn Tagen in Haft in der Justizvollzugsanstalt Neumünster kann Carles Puigdemont wieder freie Luft atmen.

Zwar sprach das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein der spanischen Regierung den Vorwurf der Untreue zu, setzte aber den damit verbundenen Haftbefehl gegen Auflagen aus.

Als er um 14 Uhr die JVA verließ, wandte Puigdemont sich an die zahlreichen Reporter, welche vor der Vollzugsanstalt auf ihn warteten: „Ich möchte mich bei allen bedanken für Ihre Hilfe und Solidarität“, betonte er auf Deutsch. ER bedankte sich bei den Bediensteten der JVA für „ihre Professionalität und ihren Respekt.
Weiterhin forderte er die Freilassung zahlreicher inhaftierter Mitstreiter. Politische Gefangene sind eine „Schande für Europa“, so der katalanische Ex-Regionalminister. Er betrachte den Kampf für die Unabhängigkeit Kataloniens als Kampf für die Demokratie.

Nach einem Urlaub, wurde Puigdemont am 25.März von der schleswig-holsteinischen Polizei an einer Raststätte festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war ein vom einem Gericht in Madrid aktualisierter europäischer Haftbefehl an alle Polizeidienststellen herausgegangen. Der Vorwurf der spanischen Regierung ist gravierend: Rebellion. Von da an, befand sich der Katalane im Gewahrsam der Neumünster Polizei.

Nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts am Dienstag, hatte die Generalstaatsanwaltschaft einen Auslieferungshaftbefehl beim OLG eingereicht. Doch nach deutschem Recht, so die Richter, sind die spanischen Vorwürfe nur zum Teil zulässig. Was Puigdemont in Spanien zur Last gelegt wird, ist in der Bundesrepublik nicht strafbar, so die Begründung der Richter.

Carles Puigdemont ist zwar jetzt auf freiem Fuß, hat allerdings diverse Auflagen zu beachten. Bis zum Abschluss der Prüfung für die Zulässigkeit des Auslieferungsverfahrens, darf der Katalane Deutschland nicht verlassen. Jeden Wechsel des Aufenthaltsortes muss er der Behörde unaufgefordert mitteilen. Zu seinen Pflichten gehört eine persönliche, wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei in Neumünster.

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Alexander Grünstedt