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Empfehlungen der Rentenkommission – Neue Belastungen drohen

Es wäre schön, wenn die Rente wirklich sicher wäre. Da die Gesellschaft aber immer älter und gleichzeitig die Zahl der Beitragszahler immer kleiner wird, braucht die Politik neue Wege einer gerechten Altersabsicherung.

Deshalb hatte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD eine Kommission beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten. Die zehn Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft haben nun nach langem Streit ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ob die Kommission einen gemeinsamen Vorschlag findet, war zwischenzeitlich nicht sicher, da die Meinungen weit auseinandergingen.

Eine Einführung von bestimmten Haltelinien beim Rentenniveau und auch beim Beitragssatz über das Jahr 2025 hinaus gehört zu den wichtigsten Forderungen der Rentenexperten. Kommissionschefin Annelie Buntenbach vom DGB sagte dazu: „Der Vorschlag ist, für jeweils sieben Jahre ein Sicherungsniveau als Untergrenze und ein Beitragsniveau als Obergrenze festlegen“. Gefordert wird eine erste Festsetzung für den Zeitraum von 2026 bis 2032.

Weiter heißt es konkret in dem Bericht, dass jeder Beschäftigte einen Anspruch auf ein Rentenniveau in einem Korridor von 44 bis 49 Prozent des Durchschnittsgehaltes in Deutschland haben soll, der 45 Beitragsjahre erreicht hat. Empfohlen wird zudem ein Beitragssatz zwischen 20 und 24 Prozent. Derzeit liegt der Satz bei 18,6 Prozent.

Buntenbach sagte weiter: „Wenn das Sicherungsniveau unter diese Linie fällt oder der Beitragssatz darüber steigt, muss der Finanzminister mit Steuermitteln gegensteuern. Dabei lehnen wir Gewerkschaften ab, dass das Niveau unter 48 Prozent festgelegt werden darf, und haben ein Sondervotum abgegeben. Die Renten dürfen nicht weiter gesenkt werden, sondern müssen angehoben werden.“

Die Opposition erhebt Widerstand gegen die Forderung nach einer Querfinanzierung der Rente aus Steuergeldern. FDP-Rentenexperte Johannes Vogel sagte dazu: „Die durch den Bericht schimmernde schlichte Hoffnung auf immer größere Steuerzuschüsse ins Rentensystem ist keine Lösung angesichts eines bereits über 100 Milliarden liegenden Steuerzuschusses und erst recht angesichts kleinerer Handlungsspielräume durch die notwendigen Stabilisierungsmaßnahmen in der Corona-Krise in nie da gewesener Höhe.“

Gerüttelt wird hingegen nicht am Renteneintrittsalter. Dieses steigt bis auf 67 Jahre in 2031. Jedoch solle ein „Alterssicherungsbeirat“ in 2026 eine neue Einschätzung abgeben.

Gleichzeitig soll sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge attraktiver werden. Derzeit ist deren Zustand „in vielfacher Hinsicht nicht zufriedenstellend“. Förderungen sollten gestärkt werden, gleichzeitig aber auch die Kosten für die Verträge sinken.

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), Klaus Müller, kritisiert indes die Pläne der Kommission. „Die Ergebnisse der Rentenkommission sind enttäuschend. Die Kommission benennt zwar die Kostenproblematik bei Riester, hat aber keinen guten Vorschlag zur Lösung des Problems.“

Staatsdiener und Parlamentarier bleiben hingegen weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherung verschont. „Es gab eine muntere Diskussion darüber, ob auch Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen sollten“, so Buntenbach. Aufgrund der hohen Pensionslasten für Beamten sei man letztendlich zum Schluss gekommen, dass sich dies nicht auszahlen würden. „Persönlich bin ich der Meinung, dass es ein Legitimationsgewinn wäre, wenn die Abgeordneten auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden.“

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Alexander Grünstedt