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Diese Gesetzesänderungen greifen zum 1. Dezember

Auch im letzten Monat des Jahres stehen wieder Änderungen in der Gesetzgebung an. Womit Sie ab dem 1. Dezember rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Winterfahrplan der Bahn tritt in Kraft

Wie jedes Jahr startet am 15. Dezember der Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Allerdings können sich Bahnkunden in zweierlei Hinsicht freuen. Auf den Strecken Berlin-Erfurt-München und Berlin-Braunschweig-Frankfurt/Main fahren künftig die ICE-Züge ohne Unterbrechung im Stundentakt. Besonders freuen werden sich die Bahnreisenden, dass mit der Fahrplanänderung diesmal keine Preiserhöhung einhergeht. Im Zuge des Klimapakets hatte die Bundesregierung beschlossen, die Ticketpreise zu senken.

Sozialabgaben für Paketboten müssen von Subunternehmern bezahlt werden.

Für einen Aufschrei in den Medien sorgten die miesen Arbeitsbedingungen der Paketboten. Sie leisten lange Überstunden und werden meistens schlecht bezahlt. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die großen Paket-Unternehmen viele Aufträge an Subunternehmer abgeben. Diese haben dann aber keine Sozialabgaben gezahlt. Ab dem 1. Dezember tritt nun mit dem Pakeboten-Schutz-Gesetz ein Mechanismus in Kraft, der diese Praxis unterbindet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte mit, dass mit diesem Gesetz verhindert werden soll, dass die Nachunternehmer die Sozialabgaben falsch deklariert werden oder nicht gezahlt werden. In der bisherigen Praxis hafteten die Paket-Firmen, nicht das Subunternehmen für die Abführung der Abgaben. Künftig können die Subunternehmer bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragen und somit den Nachweis erbringen, dass Sozialabgaben gezahlt worden sind. Der Hauptunternehmer ist so aus der Haftung entbunden.

Keine Newsletter bei WhatsApp ab 1. Dezember

WhatsApp will ab Dezember Unternehmen verbieten, Newsletter an Ihre Nutzer zu versenden. “Unsere Produkte sind nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt, die beide schon immer einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellten“ heißt es nun in den FAQ des Messenger-Dienstes. Ab 7. Dezember will das Unternehmen dann gegen Firmen rechtlich vorgehen, die gegen die geänderten Geschäftsbedingungen verstoßen.

Diese Samsung-Smart-TV’s unterstützen nicht mehr Netflix

Sofern Sie im Besitz eines Samsung-TV sind, müssen Sie unter Umständen auf Netflix verzichten. Der Streaming-Anbieter unterstützt ab dem 2. Dezember einige TV-Geräte nicht mehr. Bislang ist aber noch unklar, ob auch deutsche Smart-TV’s betroffen sind oder nur solche, die zwischen 2010 und 2011 in den USA und Kanada verkauft worden sind. Sollte Ihr Gerät doch betroffen sein, so gibt es Zusatz-Geräte von Amazon, Apple, Google oder Nvidia, mit denen Sie auch in Zukunft Netflix schauen können.

Urlauber aufgepasst! Preisänderungen für Vignetten in Österreich
Ab dem 1. Dezember müssen Autofahrer, die nach Österreich fahren, mehr für die Vignette berappen. Das Jahresticket kostet dann statt 89,30 Euro 91,10 Euro. Auch das Zwei-Monats-Ticket wird dann um 60 Cent teurer und kostet dann 27,40 Euro. Für 9,40 Euro können Sie künftig 10 Tage durch das Alpenland reisen.

Im Gegenzug können Autofahrer auf eine Mautbefreiung hoffen, da für fünf kurze Autobahnabschnitte vom österreichischen Parlament in Grenznähe eine Abschaffung der Maut beschlossen wurde. Endgültig darüber abgestimmt wird über das Gesetz dann am 15. Dezember. Wie der „Focus“ schreibt, würde dies dann die Westautobahn (A1) zwischen dem Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord sowie der Inntalautobahn (A12) zwischen der Grenze und der Anschlussstelle Kufstein-Süd betreffen.

Neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung ab Dezember

Die Richtlinien für das Pflanzenschutzrecht sind von der Europäischen Kommission überarbeitet worden und treten am dem 14. Dezember in Kraft. Dann sollen Topfpflanzen und Samen, die als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden sind, dann mit einem EU-Pflanzenpass ausgestattet werden. Schädlinge sollen dann durch die bessere Nachverfolgbarkeit der Herkunft gar nicht erst eingeschleppt werden.

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Author
Jerry Heiniken