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Diese Änderungen treten zum 1. November in Kraft

Zum 1. November gibt es wieder ganz konkrete Änderungen für die Bundesbürger. Das betrifft den Personalausweis genauso wie elektronische Rechnungen und die Pflege. Diese Neuerungen werden ab 1. November wichtig.

1. Änderungen zum Personalausweis: Jeder EU-Bürger kann sich jetzt online ausweisen.

Bürger der Bundesrepublik haben seit 2017 die Möglichkeit, sich per Chip im Personalausweis im Internet auszuweisen. Dabei hat dieser zwei Funktionen. So können Nutzer theoretisch von überall eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten, aber sich damit auch bei Behörden, Versicherungen oder Shopping-Portalen einloggen. So kann mit dieser Funktion unter anderem auch ein Führungszeugnis beantragt oder eine Steuererklärung abgegeben werden. Auch soll damit Identitätsdiebstahl und Missbrauch vorgebeugt werden.

Diese Funktionen waren aber nicht für jeden nutzbar. So waren Unionsbürger der EU und im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige davon ausgeschlossen. Ab 1. November führt die Bundesregierung nun eine eID-Karte ein, auf der auf einem separaten Chip Name, Anschrift, Geburtsdatum, aber auch, falls vorhanden, Künstler- oder Ordensname und akademischer Titel gespeichert werden.

So können dann Deutsche im Ausland ihre Adresse eintragen lassen, der Chip ist für 10 Jahre gültig. Das Mindestalter zur Beantragung liegt bei 16 Jahren.

2. Behörden müssen elektronische Rechnungen annehmen

Ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung wird ab November beim Rechnungsausstauch von Behörden beschritten. Dadurch soll die Verwaltung modernisiert und effizienter gemacht werden. Dazu ist bereits im September 2017 die sogenannte E-Rechnungsverordnung verabschiedet worden. Seit dem 27. November letzten Jahres müssen sich die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane
daran halten, alle übrigen Bundesbehörden dann ab dem 27. November. Und ab 27. November 2020 erfolgt dann die elektronische Rechnungsübermittlung für alle Unternehmen binden, die mit dem Bund arbeiten. Diese läuft dann über ein Verwaltungsportal, für das sich Unternehmer registrieren müssen.

3. Qualitätsprüfung in der Pflege

Neue Richtlinien treten ab 1. November zur Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege in Kraft. Dabei werden Qualität und etwaige Missstände künftig in einem zweistufigen Verfahren bewertet. Hier müssen die Pflegeeinrichtungen künftig regelmäßige Daten konkret erheben. Das betrifft unter anderem die Häufigkeit von Druckgeschwüren, schwerwiegenden Sturzverletzungen oder Fixierungen der Bewohner ebenso wie Maßnahmen, um deren Mobilität, Selbstständigkeit, Kommunikation und soziale Kontakte zu fördern. Alle halbe Jahre müssen die Einrichtungen dann diese Daten messen und die Ergebnisse an die zuständige Datenstelle übermitteln. Ebenso soll alle 14 Monate die Qualität von einzelnen Heimen zu 24 Aspekten von Prüfer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen untersucht werden. Im Anschluss erfolgt dann ein Abgleich mit den gesammelten Informationen.

4. November-Änderung: In Kneipen dürfen weniger Spielautomaten stehen

Eine Änderung der „Spielverordnung“ soll künftig im Kampf gegen Spielsucht helfen. So sollen ab dem 10. November Betreiber von Schankwirtschaften, Wettannahmestellen oder Restaurants pro Standort nur noch zwei Spielgeräte statt bisher drei haben dürfen.

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Author
Jerry Heiniken