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Bundesregierung plant Abschaffung des gelben Scheins

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Krankschreibung rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommt. Andernfalls drohen ernste Konsequenzen. Diese Sorgen jedoch sollen Beschäftigte in der Zukunft nicht mehr haben.

Künftig sollen nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmeier sowohl Unternehmen als auch Angestellte von dem lästigen Papierkram entlastet werden. Nach Angaben seines Ministeriums legte der CDU-Politiker am Dienstag den Entwurf für ein Bürokratie-Entlastungsgesetz vor. Aus diesem geht hervor, dass den Firmen künftig der Umgang mit Dokumenten in Papierform erspart werden soll. So auch bei Krankschreibungen. An deren Stelle sollen dann digitale Formate zum Einsatz kommen. Nach bisherigen Schätzungen würde dies ein Einsparvolumen von ca. 1,1 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten.

“Überbordende Bürokratie belastet die Wirtschaft, hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland”, heißt es in dem Entwurf. Der „gelbe Zettel“ bei einer Arbeitsunfähigkeit soll der Vorlage nach durch eine elektronische Bescheinigung ersetzt werden. Auch soll das Archivieren elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen erleichtert werden. Ebenso ist geplant, dass es die Papiermeldescheine in Hotels künftig in digitaler Form geben soll. In dem Entwurf heißt es dazu unter anderem: “Arbeitnehmer müssen noch immer ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen. Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß.”

Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter sollen entlastet werden

Die Krankenkassen sollen künftig den Arbeitgeber auf Abruf in elektronischer Form über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren. Das Wirtschaftsministerium argumentiert: “Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet.“

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit sowie deren mutmaßlich Dauer anzuzeigen. Dabei muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der derzeit geltenden Rechtslage nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit, als am Tag vier, dem Arbeitgeber vorliegen. Dabei zählt auch das Wochenende mit, so das eine Krankmeldung am Freitag bedeutet, dass der Schein am Montag beim Arbeitgeber sein muss. Es gibt aber auch Ausnahmen. So kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen oder gegebenenfalls im Arbeitsvertrag eine andere Regelung benennen. Es gilt für den Arbeitnehmer, hier Erkundigungen einzuziehen.

Dieses Gesetz für die Bürokratie-Entlastung war vor allem ein Anliegen der Union in der großen Koalition. Die Regierungsparteien hatten sich Mitte Mai in einem Koalitionsausschuss auf den Entwurf geeinigt.

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Jerry Heiniken