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Bund zahlt Entschädigung an Kunden der Thomas-Cook-Pleite

Experten rechnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook mit bis zu 500 Millionen Euro Gesamtschaden. Der Bund will nun die betroffenen Urlauber unterstützen, denn der zuständige Versicherer kommt nicht vollständig für den Schaden auf.

Pauschalurlaubern des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook will die Bundesregierung finanziell unterstützen. Dies teilte sie am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mit. „Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen.“ Es solle somit den Kunden des Reiseveranstalters angeboten werden, einen Ausgleich zwischen der Summe, die sie vom Versicherer Zurich oder einer anderen Seite bekommen haben und dem eigentlichen Reisepreis, zu erhalten.

Weiter erklärte der Bund: „Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen.“ Ziel der Maßnahme sei es, langjährige Rechtsstreitigkeiten in Form von tausenden Klageverfahren zu vermeiden.

Nach Angaben der Zurich Versicherung reicht die Versicherungssumme, mit der Kunden abgesichert waren, nicht aus. Der Schaden liege weit über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Endgültige Zahlen des Versicherers liegen derzeit noch nicht vor, werden aber in den nächsten Tagen erwartet. Das Unternehmen hatte aber im November mitgeteilt, dass bisher Schäden in Höhe von rund 250 Millionen Euro von Betroffenen gegenüber der Versicherung angemeldet worden seien. Hinzu kommen aber noch die Forderungen, die durch die Absage aller Reisen nach dem Jahreswechsel hinzukämen. Am 25. September hatte die deutsche Thomas Cook nach der Pleite des Mutterkonzerns Insolvenz angemeldet.

Kunden werden Anfang 2020 über weitere Schritte informiert

Lob für diesen Schritt gab es vom Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Er schrieb auf Twitter, dass es ein gutes Zeichen sei, das die Bundesregierung die geschädigten Kunden der Thomas-Cook-Pleite nicht außen vorlasse. Er forderte dazu auf, unbürokratisch die Zahlungen vorzunehmen und künftig die Absicherung von Pauschalreisen zu verbessern.

„Ein möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ kündigte die Bundesregierung an. „Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren“, hieß es. Anfang 2020 werde sie „über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren“.

Pauschalurlauber sind anders als Individualtouristen versichert für den Fall, dass ihr Reiseveranstalter insolvent geht und die Ferien somit ausfallen. Allerdings sind im Fall von Thomas Cook auch die Grenzen aufgezeigt worden. In Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro gedeckelt. Daher haben sich die ersten Anwälte bereits in Stellung gebracht. Nach ihrer Ansicht hat der Gesetzgeber geltendes Recht nicht richtig umgesetzt. Hier sagt die EU-Richtlinie, dass Mitgliedsstaaten Pauschalreisen im Insolvenzfalle des Veranstalters „vollumfänglichen Schutz“ bieten müssen. Dies habe Deutschland bislang versäumt. Auch aus den Bundesländern kam die Forderung, die Deckelung zu erhöhen.

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Jerry Heiniken