Kategorien: News

Beim Absturz des Lufthansaflugzeugs zieht sich Airline aus der Verantwortung

Bei dem schrecklichen Absturz verloren 150 Menschen ihr Leben. Das Leid der Hinterbliebenen wird nun noch durch die Aussagen der Fluggesellschaft verdoppelt.

Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine verklagten die Angehörigen der Verstorbenen die Fluggesellschaft auf Schmerzensgeld. Doch Lufthansa macht nun unglaubliche Aussagen.
Es war ein schrecklicher Tag für viele Menschen in als die Germanwings-Maschine 4U9525 abstürzte. Dabei war hier nicht das Flugzeug anhand technischer Fehler das Problem, hier versagte ein Mensch, der Pilot der Maschine Andreas Lubitz. ER riss 150 Menschen beim Sturz in die französischen Alpen mit in den Tod. Die Angehörigen der Opfer erleiden einen tragischen Verlust. Noch immer kämpfen die Hinterbliebenen um Schmerzensgeld und um Gerechtigkeit. Doch die Fluggesellschaft versucht sich gerade aus der Affäre zu ziehen.

Als Beispiel der Fall um die Klägerin Marlies Weiergräber. Die 66-jährige Frau verlor bei dem Unglück ihren Bruder und ihre Nichte. Klaus und Jessica sollen, laut der Fluggesellschaft, keine Todesangst verspürt haben. Die trauernde Frau erhielt nun von ihrem Anwalt, Professor Elmar Giemulla, eine Stellungnahme der Fluggesellschaft der Fluggesellschaft Lufthansa. In dem Brief erklärt die Airline, dass die Menschen an Bord nichts von dem Absturz mitbekommen haben sollen. Also, sozusagen keine Todesangst erlebt haben sollten. Zahlreiche Hinweise strafen die Fluggesellschaft Lügen.

Die 66-jährige Marlies Weiergräber erklärt geschockt:“ Dass die beiden und alle anderen Opfer keine Todesangst gehabt haben sollen, ist nicht nachvollziehbar. Es gibt genügend Hinweise, die das Gegenteil beweisen.”
Der Anwalt der Hinterbliebenen erzählt: “Aufnahmen des Voice-Recorders bestätigen, dass in den letzten zehn Minuten des Fluges mehrfach gegen die Cockpit-Tür geschlagen wurde. Der ausgesperrte Kapitän hat Einlass verlangt.”

Der von der Fluggesellschaft umschriebene Sinkflug der Maschine war viel schneller als es üblich ist. Professor Elmar Giemulla ist Fachanwalt für Flugrecht und fügt hinzu: “Zeitweise sank das Flugzeug mit gut 90 km/h, im Landeanflug sind 24 km/h normal. Das ist ein deutlich merkbarer Unterschied.”
Für die Kläger und deren Anwälte ist die Reaktion der Airline einfach unfassbar. Trotz seiner psychischen Erkrankung durfte Andreas Lubitz Pilot bei der Lufthansa werden. Der Anwalt Giemulla erläutert: “Dass der Pilot zu Beginn seiner Ausbildung unter Depressionen litt, war klar. Er durfte mit Sondergenehmigung fliegen. Doch erneute erforderliche Untersuchungen seiner psychischen Gesundheit sind ausgeblieben.”

Hier setzten die Kläger an. Die Airline hatte sich damit nicht an die neue EU-Richtlinie gehalten, welche besagt, dass ab April 2013 alle Piloten auf ihre geistige Gesundheit untersucht werden müssten. Auch ist der Pilot ohne gültige Lizenz geflogen.
Doch die Lufthansa-Fluggesellschaft sieht sich nicht in der Bringschuld. So erklärt ein Sprecher, dass die Situation an Bord genauestens untersucht wurde. Die Behörden hätten festgestellt, dass keinerlei Verfehlungen oder Pflichtverletzungen seitens der Fluggesellschaft vorlägen.

Schluss damit, im Herbst dieses Jahrs wird der Rechtsstreit am Landgericht Essen entschieden.

Social
Author
Alexander Grünstedt