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Arzt verlässt während einer Operation die Klinik

Per Hubschrauber wird in Österreich ein 77 Jahre alter Mann in ein Klinikum geflogen. Er wird wegen eines Aortarisses operiert, jedoch verlässt der Oberarzt während des Eingriffs die Klinik und kommt erst nach einer Dreiviertelstunde wieder zurück. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft, denn der Patient starb während der OP.

Ein Oberarzt im österreichischen Linz hat die Klinik während einer heiklen Operation verlassen und die weitere Behandlung an seinen Assistenzarzt übergeben. Nach dem Eingriff ist der Patient verstorben, wegen fahrlässiger Tötung ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Gegenüber dem ORF Oberösterreich sagte der Staatsanwalt Reinhard Steiner, dass eine gerichtliche Obduktion angeordnet worden sei.

Ebenfalls gab es eine Sicherstellung der Krankenakte des Verstorbenen. Der Arzt ist mittlerweile von der Klinik entlassen worden. Der ärztliche Leiter der Klinik, Ferdinand Waldenberger, sagte, dass die Kündigung unumgänglich gewesen sei, da sich bei den internen Ermittlungen “die Verdachtsmomente hinsichtlich der Verletzung der Dienstpflicht verdichtet” hatten.

Der 77 Jahre alte Patient war wegen eines Aortarisses vor gut einer Woche mit einem Hubschrauber in das Krankenhaus transportiert und dann operiert worden. Der operierende Oberarzt hatte sich während dieses Eingriffs aus der Klinik entfernt und sich in seine private Praxis begeben. Im Interview mit dem ORF sagte Klinikleiter Waldenberger, dass alle Beteiligte ihm diesen Vorgang so bestätigt hätten. Es sei in dem Augenblick zu Komplikationen beim Patienten gekommen, als der Oberarzt die Operation an seinen Assistenzarzt übergab.

Wie Staatsanwalt Waldenburger weiter sagte, sei der Oberarzt erst nach rund 45 Minuten wieder in der Klinik aufgetaucht. Ein richterlicher Gutachter muss nun die Fragen klären, inwieweit der Arzt ein Schuld daran trägt, dass der Patient nach der Operation verstorben sei. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sei “der Zusammenhang zwischen Tod und dem Verlassen des Operationssaals nicht gegeben”, so Waldenberger. Bei einem Einriss der Körperschlagader sei bei einer Operation immer mit einer Sterblichkeit von 15 bis 20 Prozent zu rechnen.

Den Angehörigen des verstorbenen Patienten sei nach Aussage des Staatsanwalts mitgeteilt worden, das es bei der Operation wohl „Unregelmäßigkeiten“ gegeben habe. Diese hätten aber “wahrscheinlich mit dem unmittelbaren Tod” nichts zu tun gehabt. Allerdings haben Ärzte eine tief gehende Verpflichtung gegenüber dem Leben, der Gesellschaft und jedes einzelnen Patienten. “Und die wurde hier aufs Schwerste erschüttert und das erschüttert auch mich”, so Waldenberger.

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Alexander Grünstedt