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Armutsrisiko Mietwohnung – Änderungen im Mietrecht geplant

Aller Voraussicht nach wird am 01.01.2019 ein neues, geändertes Mietrecht in Kraft treten. Dies ist seit 4 Jahren die erste größere Mietrechtsänderung. Es ist kein großer Erfolg gegen steigende Mietpreise, dennoch gibt es ein paar Erleichterungen für Mieter.

Modernisierungen sollen künftig nicht mehr in vollem Umfang auf die Mieter abgewälzt werden können und eine Deckelung erfolgen. Weiter sollen die Vermieter zu einer größeren Transparenz bei den Mieterhöhungen gezwungen werden. Diese Neuigkeiten sollen heute im Bundestag beschlossen werden.

Die desolate Lage in den großen Städten und Ballungszentren zwingt die Politik zum Handeln. Besonders junge Familien und Alleinerziehende haben zunehmend keine Chance auf bezahlbaren Wohnraum. Diese Entwicklung fördert das Armutsrisiko für diese Gesellschaftsgruppen. Diese Änderungen basieren auf den Abstimmungen der Koalition von CDU, CSU und SPD. Da Modernisierungen als einer der Hauptkostentreiber für die Mieten gelten, muss die Politik hier dringend handeln.

Die Forderung der SPD nach einem Mietpreisstopp für das gesamte Bundesgebiet ist somit erstmal ausgesetzt. Ein strenger Mietpreisdeckel soll für eine Entspannung auf dem Mietmarkt sorgen. Statt bisher 11 Prozent dürfen ab Januar 2019 nur noch maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Eine zusätzliche absolute Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter soll für 6 Jahre gelten. Liegt die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, gilt sogar eine noch strengere Grenze von 2 Euro.

Diese Regelungen sollen für das gesamte Bundesgebiet gelten, nicht nur für Gegenden mit Wohnungsknappheit. So werden Mieter in ländlichen Regionen unzumutbare Härten erspart bleiben und die unteren Einkommensschichten mit niedrigen Mieten besser geschützt.
Proteste gegen diese Änderungen kommen erwartungsgemäß aus der Immobilienwirtschaft. Der zentrale Immobilienausschuss kritisiert, dass damit der Anschein erweckt wird, dass Eigentümer mit günstigeren Mietwohnungen sanktioniert werden. Dennoch fordert die Union, dass auch Kleinvermieter trotz der hohen Modernisierungskosten Ihre Mieträume energetisch sanieren sollen. Dies wird mit dem Verweis auf den Klimaschutz begründet.

Kleinere Modernisierungsmaßnahmen bis 10.000 Euro sollen ohne ausführliche Nachweise gegenüber den Mietern durchgeführt werden können und entsprechend den neuen Regelungen auf die Mieter umgelegt werden. Der Ruf nach staatlicher Unterstützung von Vermietern im Zuge von Modernisierungen wird daher wieder lauter.

Weiterhin sind Mietpreiserhöhungen über 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen nur noch in Ausnahmefällen möglich. Aber auch hier zeigen sich Schlupflöcher für die Vermieter, wenn innerhalb von drei Jahren vor Vermietung bereits Modernisierungen durchgeführt wurden.

Dies alles wird aber nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Mietmarkt zu lösen. Ein weiterer Knackpunkt ist der sogenannte Mietspiegel. Dieser legt die rechnerische Durchschnittsmiete fest und ist Grundlage für Mietpreiserhöhungen. Eine Reform dieser Mietspiegel ist dringend notwendig und wird weiterhin Gegenstand von politischen Diskussionen sein. Und auch ein Ende der Preissteigerungen ist vorerst nicht in Sicht. Mieter müssen sich auch weiterhin auf hohe Mieten einstellen, da gerade in den großen Städten die Preise kräftig steigen.

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Sebastian Hahn