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2 Mal lebenslänglich für Mord an Eltern

Bundesweit sorgte dieser Fall für Aufsehen. Ein Paar soll in einer kleinen beschaulichen Gemeinde bei Nürnberg die Eltern des Mannes erschlagen haben. Danach mauerten sie die Leichen in den Wänden des Hauses ein. Heute sind die entsprechenden Urteile gefällt worden.

Ein Paar aus dem mittelfränkischen Schnaittach bei Nürnberg muss lebenslang hinter Gitter. Sie sind für einen Doppelmord an den Eltern des Mannes verurteilt worden. Der 26-jährige Informatiker und seine drei Jahre jüngere Frau sind vom Landgericht Nürnberg-Fürth am Donnerstag zur gesetzlichen Höchststrafe verurteilt worden. Die Polizei hatte erst einige Wochen nach der grausamen Tat die beiden Leichen der Eltern entdeckt. Sie waren in einem Nebenraum auf dem Anwesen der Eltern eingemauert gewesen.

Doppelmord in Schnaittach: Eltern wurden mit Hammer erschlagen und dann eingemauert

Nach Überzeugung des Gerichts sah dieses es als erwiesen an, dass die beiden Deutschen zuerst versuchten, die Eltern zu vergiften. Dazu benutzten sie unter anderem Pflanzensamen vom Rizinusbaum und verabreichten ihnen eine Überdosis einer Partydroge. Da dies aber scheiterte, erschlug der Sohn dann am 14. Dezember 2017 seine 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer, als diese im Bett lag. Im Anschluss tötete er mit diesem Hammer dann auch seinen 70-jährigen Vater.

Tatbeteiligung ist der Frau nicht nachzuweisen

Für den Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft zusätzlich gefordert, dass bei ihm die besondere Schwere der Schuld festzustellen sei und daher eine Sicherheitsverwahrung anzuordnen ist. Diesem Punkt folgte das Gericht jedoch nicht. Von Seiten der Verteidigung ist hingegen verlangt worden, den Mordvorwurf fallen zu lassen und ihn lediglich wegen Totschlages mit einer befristeten Freiheitsstrafe zu belegen.

Der Verteidiger Alexander Seifert sagte in seinem Plädoyer, dass ein Tatbeteiligung der Frau nicht beweisbar ist. Ob eine der beiden Seiten (Anwälte oder Staatsanwaltschaft) in Berufung gehen wird, ist bisher noch offen.

Gericht geht von einer gemeinschaftlich durchgeführten Tat aus

Nach Überzeugung des Gerichts war die gelernte Kinderpflegerin zum Tatzeitpunkt zwar nicht zu Hause gewesen, jedoch handelte das Paar nach Ansicht des Gerichts gemeinschaftlich. Selbst wenn in diesem Fall die Frau bei der unmittelbaren Tatausführung nicht anwesend war. Die Vorsitzende Richterin begründete dies unter anderem damit, dass die Frau ihren Mann zur Tat angestiftet habe, da sie eine Heirat und einen Einzug in das Haus davon abhängig machte, dass die Eltern nicht mehr da seien. Diese Drohung habe ihren Verlobten so unter Druck gesetzt, dass er seine Eltern ermordete, damit sie den 26-jährigen vor sich allein habe.

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Jerry Heiniken